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  Korb Immobilien
Grabenstraße 30
63500 Seligenstadt
Tel 0 61 82/2 03 93
Fax 0 61 82/20 02 78
korb@korb-immobilien.de
 

>> Geschäftsbedingungen


Vermietung

Unser Objektangebot ist nur für Sie bestimmt und muss vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe des Angebotes an Dritte ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision.

Alle Angaben zum Objekt basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Ist Ihnen das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen.

Kommt ein Mietvertragsabschluß über das von uns angebotene Objekt zustande, wird die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision in Höhe der 2-fachen Nettomiete zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. mieterseitig an unser Büro fällig. Der Provisionsanspruch besteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen.

Besichtigungen und Verhandlungen sind nur über unser Büro möglich.


Verkauf

Unser Objektangebot ist nur für Sie bestimmt und muß vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe des Angebotes an Dritte ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision. Alle Angaben zum Objekt basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Ist Ihnen das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen.

Kommt ein Kaufvertragsabschluß über das von uns angebotene Objekt zustande, wird die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision in Höhe von 5% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. käuferseitig an unser Büro fällig. Der Provisionsanspruch besteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird.

Besichtigungen und Verhandlungen sind nur über unser Büro möglich.